Invasive Neophyten: Verbotene Pflanzen

Anhang 2.1 der Freisetzungsverordnung des Bundesamts für Umwelt enthält Pflanzen, die für den direkten Umgang in der Umwelt verboten sind.
Anhang 2.2 der Freisetzungsverordnung des Bundesamts für Umwelt enthält Pflanzen, die für das Inverkehrbringen für den direkten Umgang in der Umwelt verboten sind.